Pretzsch an der Elbe – wieder eine Stadt
Dem Ortsteil Pretzsch der Stadt Bad Schmiedeberg wurde am 5.2.2016 einen an dem Landrat des Landkreises Wittenberg gestellten Antrag zur Verleihung des Rechts auf Führung der Bezeichnung „Stadt“ genehmigt. Pretzsch (Elbe) war bis zum 30. Juni 2009 eine selbstständige Stadt und war danach ein Ortsteil der Stadt Bad Schmiedeberg im Landkreis Wittenberg.
Seit wann ist der Ort Pretzsch eine Stadt?

Der Marschall zu Sachsen Wolf Christoph von Arnim,der das Schloss und Gemarkung Pretzsch von den Lösers kaufte, gab dem Ort Pretzsch im Jahr 1651 die Stadtgerechtsame. Das städtische Statut war eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Allerdings äußern manche Historiker an der Richtigkeit der überlieferten Urkunde. So wurde unser Ort schon viel eher als Stadtgemeinde erwähnt. Dr. Leo Böschoff aus Dresden fand einen Nachweis im Meissner Bistumsmatrikel von 1346 zur Ersterwähnung zur Stadt im Jahr 1206.

Textausschnitt:
„[...] In dem Lande dieses Grafen aber, das erst an die Grafen von Brehna, denn an die Herzöge von Sachsen-Wittenberg gelangte, lagen die Städte Herzberg, Prettin, Trebitz, Clöden, Pretzsch und Schmiedeberg [...]“

Bekannt ist, dass schon im Jahre 1444 in der Stiftung der Fischer von einem Städtgen Prezsch berichtet wird. Auch in der Satzung der Fischereiordnung von 1555 von Hans Löser wird das Städtlein Preztsch erwähnt.
Wolf von Arnim gab sofort Statuten heraus, von denen eines noch vorhanden ist und hier wiedergegeben werden soll, da es im wesentlichen mit allen „Stadtpolizeiverordnungen“ jener Zeit übereinstimmt:

„Statuta des Städtleins Pretzsch“ darin bestimmt er:
„Aus jedem Hause sollen wenigstens 2 Personen des Sonntags zur Kirche gehen. Während der Predigt soll alle Hantierung, aller Bier- und Branntweinhandel unterbleiben. Im Übertretungsfalle sollen Wirt und Gast Strafe zahlen. Auch die werden zu einer Geldbuße verurteilt, die in Bierhäuser gehen und sich leichtsinnig bezeugen, auch manchmal die Zeche nicht bezahlen und gar stillschweigend davongehen. Kein Bauer soll jemand über 3 Groschen borgen, wird aber einer ein Mehreres tun (d. h. wer aber dennoch mehr borgt) demselben soll darüber nicht geholfen werden (d. h. dem wird zur Eintreibung der Schuld kein gerichtlicher oder polizeilicher Beistand gewährt.) Im Sommer soll um 10 Uhr, im Winter um 9 Uhr von den Wirten Feierabend geboten werden. Nur die Wirte, die fremde Reisende beherbergen, sollen eine Ausnahme machen, müssen das jedoch der Schlossherrschaft mitteilen. Bettler sollen in Zeiten ansteckender tödlicher Krankheiten keine Aufnahme für die Nacht im Orte finden [...]“

So ist der 10. August 1651 die offizielle Stadtgründung. Aber eine städtische Verwaltung bestand schon seit dem 16.Jahrhundert.
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